Wo liegen die Grenzen, Vorteile und Pflichten?
Es begegnet mir oft, dass das Verständnis für Beratung und Psychotherapie etwas schwammig ist. Insbesondere was das Angebot angeht. Vom Gesetzt her sind die Anbieter in der Pflicht, klar darzustellen, um welches Angebot es sich handelt - Beratung oder eine Heiltätigkeit. Doch sehr häufig sind die Angebote sehr allgemein formuliert oder vermischt. Aus dem Gründe möchte ich hier einen kleinen Einblick bieten, um diese Grenzen und Pflichten darzustellen.
Eine Beratung unterstützt den Klienten dabei, einen besseren Umgang mit meist konkreten Konflikten oder Lebensthemen zu erlernen. Psychologische und psychosoziale Berater begleiten eine Lösungsfindung bei aktuellen Problemen oder Krisen, aber auch wenn die Klienten eine bestimmte Fähigkeit erlangen möchten, um insgesamt besser in bestimmten Situation reagieren zu können oder allgemein durchs Leben zu kommen. Z.B. bei einer angestrebten persönlichen Weiterentwicklung ist Coaching eine sehr gute Wahl.
Sowie auch z.B. bei Herausforderungen am Arbeitsplatz, wenn der Klient nach besserem Durchsetzungsvermögen strebt oder seine persönlichen Ziele und Visionen aus dem Blick verloren hatte oder sie neu überprüfen möchte.
„Psychologischer Berater“ ist in Deutschland keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Er muss keine spezielle Prüfung ablegen. Ein Berater stellt keine Diagnosen, doch um zu erkennen, ob ein Mensch unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert leidet, ist es aber auch für den psychologischen Berater sinnvoll, sich Wissen über psychische Störungen anzueignen und diese auch zu erkennen.
Berater arbeiten also grundsätzlich nicht psychotherapeutisch beziehungsweise dürfen es per Gesetzt auch nicht. Das betrifft auch die Wahl der Methode. Therapie-Formen und Techniken sind ebenso nur Menschen mit Heilerlaubnis vorbehalten. Berater dürfen einige Coaching-Methoden oder auch Interventionstechniken aus Therapeutischen Ansätzen verwenden, doch nur um eine positive Veränderung hinsichtlich des von Klienten geschilderten Problems zu erzielen und nicht um die Ursache des Problems zu "verändern" oder zu "heilen".
Ein Heilpraktiker im allgemeinen oder für Psychotherapie, sowie ein Therapeut dürfen Diagnosen stellen, Therapieverfahren anwenden und psychische Störungen mit Krankheitswert kausal - also auf deren Ursachen hin - behandeln. Insbesondere Ängste, depressive Verstimmungen oder besonders belastende Ereignisse wie "traumatische Geburten" gehen über den Rahmen einer Beratung hinaus. Berater können diese Bilder mit einigen Techniken stärkend und/oder zusätzlich zu einem Therapeuten oder Heilpraktiker begleiten.
Der Begriff „Psychotherapeut/in“ ist geschützt und darf nur von den psychologischen Psychotherapeut/innen benutzt werden! Eine unrechtmäßige Verwendung ist allerdings häufig und daher empfiehlt es sich, genauer nachzusehen, welche Ausbildungen dieser Mensch mitbringt und ob er sich als Therapeut nennen darf. Diese Abgrenzung dient dem Schutz der Klienten und einer klaren Abgrenzung zwischen Therapeuten, einem Heilpraktiker und Berater etc.
Sowohl ein Heilpraktiker als auch ein Therapeut sind vom Gesetzt angehalten, die Rechte des Patienten zu wahren und die dazu gehörenden Pflichten zu erfüllen.
Hier finden Sie die Patientenrechte im Übersicht (Bundesministerium der Justiz): -->
Hier finden Sie die Berufsordnung der Heilpraktiker: -->
Die Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers: -->
Es entstehen auch einige "Grauzonen" was die Anwendung manche Techniken und Behandlung manche "Themen" angeht. Z.B. die Arbeit an Glaubenssätzen ist ursprünglich von der Kognitiven Umstrukturierung, einer verhaltenstherapeutische Methode, abgeleitet und sollte auch weitgehend den Heilenden Berufen vorbehalten sein. Sich dieser Glaubenssätze bewusst zu werden und eine Fortbewegung anzustreben, würde allerdings in den Beratungsbereich fallen, solange keine "Umstrukturierung" angestrebt wird.
Auch hinter dem Begriff "Belastendes" oder "Auflösen von Blockaden" verbirgt sich meistens "mehr" als ein konkretes Problem in einem Lebensbereich und bedarf sehr häufig eines genaueren Blickes und einer guten Differenzierung. Es kann sich dabei sowohl um ein Beratungsthema handeln, aber auch um eine (noch nicht erkannte) Posttraumatische Belastung oder Anpassungsstörung oder aber auch eine Angststörung handeln.
Manchmal zeichnet es sich im Coaching ab, dass man in diesen Bereichen zwar kurzfristig etwas weiter kommt, langfristig stellt sich aber keine große Veränderung ein oder man kommt "über einen bestimmten Punkt" nicht weiter. Dann ist es ratsam die Methode und das Vorgehen zu prüfen. Das zählt z.B. zum Pflichten von einem Heilpraktiker im Rahmen einer Behandlung, die Methode und das Vorgehen regelmäßig zu prüfen. Aber auch in der Beratung ist es ratsam, die Zielsetzung der Beratung festzuhalten und sie regelmäßig zu überprüfen.
Es gibt ebenfalls spezialisierte Beratung wie Sucht- oder Drogenberatung, Traumaberatung, Erziehungsberatung, Paarberatung etc. Beratung bei Sucht oder Trauma sowie Schwangerenberatung wird meist von staatlich geprüften Beratungsstellen angeboten und auch finanziell getragen. Auch Business- oder Visionscoaches bringen oft zahlreiche Kompetenzen und helfen in der Sache des eigenen Geschäftes über den Tellerrand zu sehen und neue Wege anzuschlagen.
Das Angebot ist sehr groß und breit gefächert. Und vieles ist auch eins ehr gutes Marketing oder einprägsame Aussagen, die manchmal fertige Bilder an den Klienten bringen und "Veränderung", "Heilung" oder "Angstfreiheit" etc. anpreisen. In meinem Beitrag über das "Werben" von Schwangeren habe ich einige dieser Aussagen aufgelistet. Ich hoffe, dass diese Darstellung dabei hilft, die Trennung und auch die Zuständigkeit und Kompetenz auseinander zu halten und sich gut zu informieren.
Eins möchte ich zum Schluss erwähnen, was mir von den Klienten oft zu Ohren kommt - eine Therapie ist nicht eine gute Wahl, NUR wenn es einem schlecht geht. Im Gegenteil - wenn man bei sich einige Themen in Verbindung mit der Kindheit, mit dem Körper, in Beziehungen (Bindungsthemen), mit dem eigenen Selbstwert etc. entdeckt und sich eine nachhaltige Veränderung wünscht, obwohl es keinen massiven Leidensdruck gibt, aber eher einen langfristige "Grundunzufriedenheit" mit einem Selbst, spricht es nicht gegen einer Therapie. Im Gegenteil. Es ist vom großen Vorteil, "Stabilität" mitzubringen. Denn beim hohen Leidensdruck und kleineren Stabilität sollte erstmal diese auf- und ausgebaut werden. Wenn Sie sie bereits mitbringen, kann es vom großen Vorteil sein.
Therapien: Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Gesprächstherapie, Kognitive Umstrukturierung, Traumatherapie, Hypnotherapie, Gestalttherapie, Feldenkreis, EMDR, EFT etc.
Beratungstechniken: Systemische Beratung, Gewaltfreie Kommunikation, Lösungsorientierte Gesprächsführung, Reflecting team, Visions- und Zielfindung, Entspannungstechniken, Mediation etc.
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